Meldung bei freilaufenden Hunden

Gemäß Dekret des Landeshauptmanns vom 8. Juli 2013, Nr. 19 weisen wir die Bürger daraufhin, Hunde, auch...

Veröffentlichungsdatum:

28.02.2024

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Gemäß Dekret des Landeshauptmanns vom 8. Juli 2013, Nr. 19 weisen wir die Bürger daraufhin, Hunde, auch jene an Hofstellen, nicht unbeaufsichtigt herumstreunen zu lassen.


Unbeaufsichtigte Hunde sind eine Gefahr für Wild- und Nutztiere und gegebenenfalls auch für die Mitmenschen.


Deshalb bitten wir Sie bei der Sichtung freilaufender Hunde die Zentrale des Südtiroler Sanitätsbetriebs zu kontaktieren damit die Tiere eingefangen werden können. Tel. +39 0471 908 111



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Dorfstrasse 14, 39050 Völs am Schlern+39 0471 726500info@gemeinde.voels.bz.it

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Zuletzt aktualisiert: 28.02.2024, 11:37 Uhr

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