Gemeindeausschuss

Ernannt mit Beschluss des Gemeinderates Nr. 36 vom 08.10.2020.

Der Gemeindeausschuss besteht aus dem Bürgermeister als Vorsitzendem und vier Referenten.

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Der Gemeindeausschuss besteht aus dem Bürgermeister als Vorsitzenden und aus 4 Referenten.

Die Wahl des Gemeindeausschusses durch den Gemeinderat erfolgt innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Frist auf Vorschlag des Bürgermeisters in öffentlicher Sitzung und in offener Abstimmung in einem einzigen Wahlgang. 

In den Gemeindeausschuss können auch Bürger gewählt werden, die nicht dem Gemeinderat angehören.  Ihre Anzahl darf die Hälfte der Ausschussmitglieder und jedenfalls die Hälfte der einer jeden Sprachgruppe zustehenden Sitze im Ausschuss nicht übersteigen. Sie müssen die Voraussetzungen der Vereinbarkeit und der Wählbarkeit zum Ratsmitglied und zum Referenten erfüllen.

Der Gemeindeausschuss wird vom Bürgermeister einberufen. 

Die Sitzungen des Gemeindeausschusses sind nicht öffentlich.

Der Ausschuss führt sämtliche Verwaltungsakte aus, die nicht dem Rat vorbehalten sind und nicht in die Zuständigkeiten des Bürgermeisters fallen; er führt die allgemeinen Anweisungen des Rates aus und legt dem Rat eigene Vorschläge und Anregungen vor.

Der Ausschuss führt zudem sämtliche Akte und Maßnahmen mit verwaltungstechnischem Charakter aus, einschließlich jener, welche die Gemeinde gegenüber Außenstehenden verpflichtet, und ist befugt dieselben dem Bürgermeister, einem Referenten, dem Gemeindesekretär oder an die Beamten der mittleren Führungsebene zu übertragen.

Art der Organisation

Organe

Verantwortlich

Othmar Stampfer

Bürgermeister

Referenten

Peter Kompatscher

Gemeindereferent

Isidor Kompatscher

Gemeindereferent

Katja Gruber

Gemeindereferentin

Nora Künig

Gemeindereferentin

Weitere Informationen

Zuletzt aktualisiert: 06.02.2024, 11:33 Uhr