Werbesteuer und Plakatierungsdienst

Die Werbesteuer ist für jegliche Werbung geschuldet, die an öffentlichen oder der Öffentlichkeit zugänglichen...

Veröffentlichungsdatum:

23.12.2022

Lesedauer

3 Minuten

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Die Werbesteuer ist für jegliche Werbung geschuldet, die an öffentlichen oder der Öffentlichkeit zugänglichen Orten erfolgt oder von dort wahrgenommen werden kann. Als Werbemittel gelten unter anderen: Schilder, Betriebszeichen, Werbetafeln, Plakate, Reklamebänder, Leuchtschriften, Werbung auf Autos usw.

Zur Entrichtung der Werbesteuer verpflichtet ist derjenige, der über das Werbemittel verfügt. Für die Werbesteuer relevant sind lediglich die in Ausübung einer wirtschaftlichen Tätigkeit erfolgten Aussendungen und Mitteilungen.

Für Schilder und Betriebszeichen ist ein Gutachten der Baukommission erforderlich, für die Errichtung von neuen Werbeanlagen ist eine entsprechende Ermächtigung einzuholen.

Vor Beginn der Werbung muss der Interessierte in der Gemeinde eine Erklärung abgeben, in der er die Beschaffenheit, die Dauer der Werbung und die Lage der benützten Werbemittel angibt. Die Meldung der Werbung mit Jahresdauer gilt auch für die folgenden Jahre, sofern keine Abmeldung bzw. Änderungsmeldung erfolgt.

Das Ausmaß der Werbesteuer richtet sich nach Art und Fläche des Werbemittels und nach der Dauer der Werbung. Es wird zwischen zeitweiliger und dauerhafter Werbung unterschieden, je nachdem ob sich die Werbung über einen Zeitraum von mehr als 3 Monaten erstreckt. Die Bezahlung der Werbesteuer erfolgt mittels Überweisung und muss für die Werbung mit Jahresdauer innerhalb 30. März des laufenden Jahres vorgenommen werden.

Die Bestimmung seiht eine fünfzigprozentige Reduzierung der Plakatierungsgebühr oder Werbesteuer für Vereine ohne Gewinnabsicht vor, aber nur für Plakate ohne Werbung und Veranstaltungen ohne gewinnabsichtige Ziele.

Plakatierungsdienst

Der Plakatierungsdienst wird in Eigenregie durchgeführt. Die Plakate werden im Steueramt Montag bis Freitag 8.15 - 12.00 Uhr und zusätzlich Donnerstag 17.00 - 19.00 Uhr abgestempelt und wöchentlich an jedem Dienstag und Freitag angeschlagen.

Standorte der Anschlagtafeln:

    Litfasssäule bei der Bushaltestelle in Völs beim Kreisverkehr
    Tafel beim Binderparkplatz – Dorfstr.
    Tafel an der Kreuzung Peterbühlweg – Ochsenbühl (Masonerhaus)
    Tafel bei Bushaltestelle in St. Anton – St. Antonstr.
    Tafel bei Pension Perwanger – St. Konstantin
    Tafel in Obervöls – Kreuzung Schlernstr. – Putzesweg (Zufahrt Hotel Emmy)
    Tafel beim Parkplatz in Ums (Gasthof Kircher)
    Tafel ober Gasthof Pröslerhof – Prösels
    Tafel bei Bushaltestelle in Völser Aicha an Hauptstraße
    Tafel in Völser Aicha bei Feuerwehrhalle
    Tafel auf dem Parkplatz in Blumau bei der Kirche

Tarife:
- Für die ersten 10 Tage € 1,24 pro Plakat
- Für jeden folgenden Zeitraum von 5 Tagen oder Teil davon ist die Gebühr um € 0,37 pro Plakat
Es werden nur Plakate bis zu einer Größe von 60 x 85 cm angenommen. Überdimensionierte Plakate werden aus Platzgründen nicht akzeptiert!

Zahlung:
Die Gebühr für die Plakatierung muss direkt im Steueramt eingezahlt werden. Für Vereine ohne Gewinnabsichten ist kostenlos.

Noten:

Achtung: Bei Bushaltestelle Prösels sind KEINE Anschläge erlaubt, ebenso wenig auf den verschiedenen Hüttlen und Zäunen entlang der Völser Straße.

Aus Platzgründen ist es nicht erlaubt, mehr als ein gestempeltes Plakat pro Tafel anzuschlagen!

Natürlich steht es jedem frei, Plakate in Geschäften usw. aufzuhängen – sind sie allerdings von außen einsehbar, dann müssen sie abgestempelt sein.

Für nähere Informationen zu Tarifen, Berechnung und Einzahlung der Steuer sowie eventuelle Fragen wenden Sie sich bitte an das Steueramt der Gemeinde


Erläuternde Bilddokumentation.pdf herunterladen (4.31 MB)

Meldung Werbesteuer.pdf herunterladen (0.33 MB)

Abmeldung Werbesteuer.pdf herunterladen (0.16 MB)

Ansuchen zur Anbringung von Werbemitteln.pdf herunterladen (0.15 MB)

Handverteilung von Flugblättern.pdf herunterladen (0.12 MB)

Kontakt

Steueramt

Dorfstrasse 14, 39050 Völs am Schlern+39 0471 726517steueramt@gemeinde.voels.bz.it

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Zuletzt aktualisiert: 05.03.2024, 17:16 Uhr

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