Für all jene, die in Zukunft mit der Gemeinde Völs am Schlern nur mittels PEC kommunizieren möchten

INAD - nationales Verzeichnis der digitalen Domizile – so tragen Sie sich ein Es sind ab sofort folgende...

Veröffentlichungsdatum:

29.09.2023

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INAD - nationales Verzeichnis der digitalen Domizile – so tragen Sie sich ein


Es sind ab sofort folgende Personen und Körperschaften dazu berechtigt, ihr digitales Domizil zu wählen, indem Sie sich ins Verzeichnis INAD eintragen.

  • die natürlichen Personen, welche ihr achtzehntes Lebensjahr vollendet haben und im Besitz ihrer Handlungsfähigkeit sind;
  • die Freiberufler, die einen Beruf ausüben, welcher nicht in Kammern, Verzeichnissen und Kollegien gemäß dem Gesetz Nr. 4/2013 organisiert ist;
  • die Körperschaften des privaten Rechts, welche keine Einschreibung in das INI-PEC-Verzeichnis benötigen.


Um sein digitales Domizil zu wählen, ist es nötig, auf das Portal https://domiciliodigitale.gov.it zuzugreifen und sich mit Hilfe des öffentlichen Systems für die digitale Identität (SPID), der elektronischen Identitätskarte (CIE) oder der Bürgerkarte (CNS) zu registrieren. Bei der Registrierung muss eine PEC-Adresse angegeben werden, die bereits vorab bei einem Anbieter angelegt wurde. Eine zertifizierte E-Mail-Adresse oder ein anderer qualifizierter Dienst für elektronische Einschreiben, kann nicht gleichzeitig digitales Domizil zweier oder mehrerer Steuernummern sein.


Automatische Eintragung der Freiberufler ins INAD-Verzeichnis
Gemäß Art. 6-quater, Abs. 2 des KdV werden die PEC-Adressen der Freiberufler, welche im INI-PEC-Verzeichnis vorhanden sind, ins INAD-Verzeichnis importiert und gelten für die Freiberufler dort als ihr digitales Domizil bezüglich ihrer natürlichen Person. Der Freiberufler hat aber auch die Möglichkeit die automatisch zugewiesene PEC-Adresse abzuändern.


Streichung des digitalen Domizils
Der Inhaber kann die freiwillige Streichung des digitalen Domizils beantragen, ohne dass ein neues digitales Domizil gewählt wird. Diese Möglichkeit gilt nicht für die Freiberufler, welche gleichzeitig in das INI-PEC-Verzeichnis eingetragen sind.


Die öffentlichen Verwaltungen verwenden ab dem 6. Juli 2023 die im INAD-Verzeichnis angeführten digitalen Domizile (Art. 3-bis, Abs. 4, Art. 6 KdV). Mit Ausnahme der Fälle, in denen das geltende Gesetz eine andere Art der Kommunikation oder der Veröffentlichung vorsieht, erfolgt die Kommunikation der Gemeinden mit dem Betroffenen ausschließlich an das digitale Domizil, welches von diesem erklärt wurde.

Kontakt

Sekretariat

Dorfstrasse 14, 39050 Völs am Schlern+39 0471 726500info@gemeinde.voels.bz.it

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Zuletzt aktualisiert: 12.02.2024, 12:39 Uhr

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