Identitätskarte in Papier verliert ihre Gültigkeit - Informationen für alle Bürger + AIRE

Die EU hat festgelegt, dass die italienischen Identitätskarten in Papierform am 3. August 2026 ihre Gültigkeit...

Veröffentlichungsdatum:

17.11.2025

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1 Minute

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Identitätskarte

Beschreibung

Die EU hat festgelegt, dass die italienischen Identitätskarten in Papierform am 3. August 2026 ihre Gültigkeit verlieren, weil diese nicht mehr den festgelegten Mindestsicherheitsanforderungen entsprechen.

Mit Art. 11 des Gesetzesdekretes vom 26. Juni 2026, Nr. 108 sind dringende Bestimmungen bezüglich der Gültigkeit der Identitätskarte in Papierform erlassen worden.
Diese sehen unter anderem vor, dass bis zur Ausstellung der elektronischen Identitätskarte (EIK) das noch gültige Papierdokument als Erkennungsdokument zur Ausübung von Grundrechten und für den Zugang zu Gesundheits-, Sozial- und Versicherungsleistungen sowie gegenüber der öffentlichen Verwaltung und den Erbringern öffentlicher Dienstleistungen, für die Zustellung von Post und Gerichtsakten, für die Auszahlung oder Einzahlung von Geld bei Bankinstituten und Instituten, die Finanz- oder Postdienstleistungen erbringen, verwendet werden kann. Diese Bestimmung gilt bis zum 31. Januar 2027.

Trotz dieser vorgesehenen Verlängerung der Gültigkeit der Identitätskarten in Papierform, möchten wir alle Bürger*innen, welche noch im Besitz einer Identitätskarte in Papierform sind, dennoch dazu einladen, sich frühzeitig zu organisieren und den Antrag zur Ausstellung der elektronischen Identitätskarte (EIK) bei der Gemeinde zu stellen.

Kommen Sie dazu vormittag ohne Termin zu den Öffnungszeiten ins Meldeamt und bringen Sie folgendes mit:

  • aktuellen Ausweis
  • Steuernummer
  • 1 Passfoto (nicht älter als 6 Monate, entweder digital oder in Papierform)

Für Donnerstag nachmittag ist es notwendig vorab telefonisch einen Termin zu vereinbaren: Tel: 0471 726 500



Ins AIRE eingetragene Bürger

Auch die ins ins AIRE (Register der im Ausland lebenden Italiener) eingetragenen Bürger können die neue EIK (Elektronische Identitätskarte)  in jeder italienischen Gemeinde beantragen. 

Um den neuen elektronischen Ausweis für AIRE-Bürger ausstellen zu können wird ein gültiger italienischer Steuerkodex, ein Foto, der alte Ausweis, sowie ein gültiger Reisepass benötigt.


Die Zustellung der CIE kann an die Wohnsitzadresse im Ausland, an die Adresse des Konsulats oder an die Adresse der zuständigen italienischen Gemeinde beantragt werden.

Kontakt

Bürgermeister

DORFSTRASSE (UNTERVÖLS) 14, 39050 VÖLS AM SCHLERNbuergermeister@gemeinde.voels.bz.it

Weitere Informationen

Zuletzt aktualisiert: 07.09.2026, 13:07 Uhr

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