Elektronische Identitätskarte für die ins AIRE (Register der im Ausland lebenden Italiener) eingetragenen Bürger

Für die ins AIRE (Register der im Ausland lebenden Italiener) eingetragenen Bürger kann seit dem 01.06.2026...

Veröffentlichungsdatum:

04.06.2026

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1 Minute

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Beschreibung

Für die ins AIRE (Register der im Ausland lebenden Italiener) eingetragenen Bürger kann seit dem 01.06.2026 die EIK (Elektronische Identitätskarte) auch in jeder italienischen Gemeinde beantragt werden. 

Der Bürger benötigt hierfür eine gültige italienische Steuernummer. Bei Ausstellung der neuen Identitätskarte wird die alte Identitätskarte eingezogen und es gibt ein Ersatzdokument (gültig, bis man in Besitz des neuen Ausweises ist), welches nur in Italien gültig ist. 

Für die Ausreise aus Italien benötigt man einen Reisepass. 

Des Weiteren braucht die Gemeinde für die Beantragung ein Passfoto (nicht älter als 6 Monate, entweder digital oder in Papierform).


Je nachdem wofür sich der Bürger bzgl. Zustellung entscheidet, wird der neue Ausweis von der Druckerei innerhalb von 1-3 Wochen zugestellt/steht zur Abholung bereit.  

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Zuletzt aktualisiert: 04.06.2026, 08:58 Uhr

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