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Tollwutimpfung der Hunde


Auf Grund der Gefahr der Verbreitung der Tollwut von den Nachbarregionen Friaul und Venetien auch in unsere Provinz wurde im Dekret des Landesveterinärdirektors Nr. 31.12/712466 vom 14.12.2009 zur Bekämpfung derselben festgelegt, dass alle in Südtirol gehaltenen Hunde, die mehr als drei Monate alt sind, einen aktiven Impfschutz gegen die Tollwut aufweisen müssen.
Die entsprechenden Impfungen finden in der Gemeinde Völs am Schlern am Donnerstag, den 4. Februar von 8.00 bis 10.00 Uhr und von 14.000 bis 16.00 Uhr im alten Arztambulatorium am Gemeindehaus (Dorfstraße 14, Eingang rechts beim Gemeindeeingang) statt.
Wer an diesem Tag verhindert ist, kann den Hund in Tiers impfen lassen, und zwar am Montag, den 8. Februar von 12.00 bis 14.00 Uhr in der Feuerwehrhalle. Für die Impfung kann sich jeder Hundehalter auch an einen Freiberufler wenden.
Diese Impfung ist für alle Hunde, die mehr als drei Monate alt sind, verpflichtend! Die Hunde müssen einen Maulkorb tragen und an der Leine gehalten werden. Soweit vorhanden, sollte eine Bestätigung der Kennzeichnung mitgebracht werden. Im Zusammenhang mit der Impfung werden mangelnde oder fehlende Kennzeichung nicht sanktioniert.

25.01.2010